Nicht immer auf dem Silbertablett
Im Zweifelsfall trotzdem MediierenWer sich ein wenig mit Mediation beschäftigt hat weiß, was die idealen Voraussetzungen für Mediation sind – ich zähle neun. Leider treffen sie in der Realität selten zu – Konflikte sind halt keine idealen Situationen.
Macht es Sinn, trotzdem Mediation zu versuchen oder anzuregen oder anzuordnen? Ich glaube: oft Ja. Wie ich damit umgehe, wenn die neun (angeblichen) Voraussetzungen entfallen, zeige ich im Video, und will damit Mut machen, die Kraft der Mediation (trotzdem) zu nutzen: Sowohl Mut für die Streitparteien, es zu versuchen, als auch Mut für Verweiser und Multiplikatoren, auch „schwierige“ Konflikte mit einer Mediatorin zu besprechen.
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Vortrag gehalten im Sommer 2022 beim Alumni-Treffen der Mediationsausbildung Baden-Württemberg im Hohenwart Forum.
Die 9 (angeblichen) Voraussetzungen für Mediation
1. Die Streitparteien wollen genau das: eine Mediation. Und sie wissen, was das ist. Aber welche Nicht-Mediatorin weiß wirklich, worauf sie sich da einlässt?
Wichtiger als die Bezeichnung scheint uns, inhaltlich zu besprechen, was gewünscht und beauftragt wird: Soll die Mediatorin nur das Wort erteilen, Themen strukturieren und auf die Zeit achten (Fachwort: Moderation)? Oder soll sie auch auf der inhaltlichen Ebene hinterfragen, worum es genau geht, Verhandlungstricks entschärfen, ein Win-Win suchen (Verhandlungsmediation)? Oder geht es um eine Verbindung von Mensch zu Mensch, ein tiefes Verständnis (Verständigungs-Mediation)?
Natürlich kann auch nicht alles im Vorwege besprochen werden; wichtig ist immer, dass die Klienten die Herren des Verfahrens bleibens: Sie entscheiden, welche “Tiefe” der Mediation in Ordnung ist. Die Mediatorin wird stets darauf achtsam bleiben, ob sie noch im Rahmen des gewünschten Verfahrens ist - egal, wie es heißt.
2. Die Streitparteien kommen von sich aus auf die Mediatorin oder den Verweiser zu. Oft ist Mediation allerdings nur ein letzter Ausweg. Und mancher wird auch „geschickt“, vom Arbeitgeber, vom Gericht, von der Ehefrau. Ist das schlimm?
Die Frage der Freiwilligkeit der Mediation ist eine große. Freiwilligkeit wird im Mediationsgesetz gefordert; schnell ist man aber hier bei philosophischen Fragen der Willensfreiheit: Was genau ist “Freiwilligkeit”? Im Wirtschaftskontext plädieren für die Pflicht zur Kooperation, bei freier Wahl des Mittels, sie zu erreichen.
Die ausführliche Antwort finden Sie hier
3. Die Medianten sind miteinander auf Augenhöhe, ohne störendes Machtgefälle. Zu dumm, dass Menschen immer auch in Macht-Zusammenhängen stehen, durch Hierarchie, Geschlecht, Seniorität… – Was tun?
Unsere Antworten ergänzen wir hier nach und nach, und Sie finden sie im Video
4. Es ist klar, wer die Konfliktparteien sind, und das sind auch genau die, die für die Lösung gebraucht werden. Leider ist das oft komplizierter.
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5. Die Mediatorin ist extern, sie kennt idealerweise weder den Einen noch die Andere und hat keinerlei eigene Interessen. Das ist auf jeden Fall einfacher. Aber innerbetriebliche Mediationen und „Duz-Mediationen“ haben auch ihre Vorteile.
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6. Die Konfliktparteien sollen der Mediatorin gleichermaßen sympathisch sein. Und wenn sie es nicht sind (oder werden), muss die Mediation abgebrochen werden?
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7. Die Konfliktparteien sollten „mediationsfähig“ sein, sie gehen z.B. gewaltfrei und fair miteinander um. Nun, wenn sie das täten, bräuchten sie keine Mediation! Was also tun bei unfairen oder aggressiven Anwürfen?
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8. Fein, wenn die Medianten sich einig sind bei der Auswahl der Mediatorin. Aber wenn nicht?
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9. Die Klienten (oder ihre Arbeitgeberin) sind zahlungsfähig. Aber Mediation ist erstmal eine erhebliche Investition. Also bleiben Hilfesuchende ohne Zahlungskraft un-mediiert?
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